Eigentlich sind wir keine Fans von Regeln und Vorschriften und gehen davon aus, dass sich im täglichen Leben über den sog. gesunden Menschenverstand das allermeiste regeln lässt. Leider gibt es aber immer mal einzelne Zeitgenossen, die anscheinend ein festes Regelwerk benötigen – daher bitte nachfolgend zum Nachlesen, falls jemand wissen will „wo das steht…?“ 😉
1. Eintritt
Der Museumshop kann auch ohne Ticket betreten werden. Ab der Treppe zum ersten Obergeschoß gilt die Eintrittskartenpflicht. Für alle Besucher sind gemäß der aushängenden Preisliste gültige Eintrittskarten zu erwerben. Einzel- und Familientickets gelten für den ausschließlichen Besuch am jeweiligen Tag des Erwerbs bis zum Ende der Öffnungszeiten – die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.
10er Tickets und Jahreskarten gelten entsprechend der Bedingungen – verlorene Dauerkarten können leider nicht ersetzt werden.
2. Videoüberwachung, Aufzeichnungen
Alle Räume des Museums sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen zu Ihrer Sicherheit und zur Wahrnehmung des Hausrechts und des berechtigten Interesses an der Aufklärung von Straftaten (Eigentums-, Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten) videoüberwacht. Ausgenommen von der Videoüberwachung sind sensible Bereiche wie beispielsweise Sanitäranlagen.
Das Bildmaterial wird unverzüglich gelöscht, wenn es zur Erreichung eines der vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich ist oder schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
Verantwortliche Stelle:
Frankensteins Klemmbaustein GmbH & Co KG, Geschäftsführer Dominik Berger,
Nordring 1, 90542 Eckental
3. Allgemeine Bestimmungen
– Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nicht mitgebracht werden.
– Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt zu beachten. Offenes Feuer, Tischfeuerwerk und das Anzünden von Kerzen ist im gesamten Gebäude verboten.
– Das Rauchen (auch E-Zigarette) ist im gesamten Museum nicht gestattet.
– Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich im Bereich der Cafeteria und im Geburtstagszimmer erlaubt.
– Den Kleinkind-Spielbereich (ist gekennzeichnet) bitte nur ohne Straßenschuhe betreten.
– Benutzen Sie nur die für Besucher freigegebenen Flächen. Für Unfälle in den als gesperrt gekennzeichneten Bereichen haftet der Betreiber wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht. Das Übersteigen oder Umgehen von Absperrbändern in der Ausstellung ist untersagt.
– Helfen Sie, die Räume sauber zu halten und verwenden Sie den Abfallbehälter.
4. Parken
Auf unserem Parkplatz sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen gestattet. Achten Sie darauf, dass das Kfz komplett verschlossen ist und Sie keine Wertgegenstände darin aufbewahren.
Für Schäden aller Art, insbesondere solche, die auf Einbruch oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt der Betreiber keine Haftung.
5. Aufsichtspflicht
– Das Berühren von Exponaten (insbesondere ohne Abdeckungen oder Absperrungen) ist in jedem Fall zu unterlassen. Die Absperrungen sind zu respektieren.
– Die Mitnahme von Teilen – auch Kleinteilen – ist verboten und wird als Diebstahl gewertet. Jede Form von Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
– Eltern haften für ihre Kinder und haben die Einhaltung der oben genannten Regeln zu überwachen. Es besteht im gesamten Gebäude eine durchgängige Aufsichtspflicht für Erziehungsberechtigte oder erwachsene Aufsichtspersonen. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Museum nicht alleine Besuchen oder im Verlauf des Besuchs alleine zurück gelassen werden.
6. Haftung
Der Betreiber haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Besuchereigentum.
Die Haftung für Leib und Leben wird im gesetzlichen Mindestumfang sichergestellt. Darüber hinaus erfolgt die Benutzung der Spielflächen und Geräte auf eigene Gefahr und im Rahmen der Aufsichtspflicht.
7. Hausrecht
Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich und wird mit dem Betreten des Gebäudes akzeptiert.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Kommt ein Besucher ihnen nicht nach oder erregt er durch sein Verhalten Anstoß, so kann er aus den Räumen verwiesen werden. Der Betreiber behält es sich vor bei Nichtbeachtung der Hausordnung ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Das Eintrittsentgelt wird in diesem Fall nicht erstattet.
Das Aufsichtspersonal ist befugt, Kleidungsstücke, Taschen und andere Behältnisse jedes Besuchers zu untersuchen, um festzustellen, ob eine Gefährdung der Besucher und Mitarbeiter durch das Mitbringen von Drogen, Alkohol sowie auch Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen zu befürchten ist. Sie willigen in diese Maßnahmen ein.
Für Events- und Mietveranstaltungen gelten abweichende bzw. zusätzliche Bedingungen.